Allgemeine Mitgliedschaftsbedingungen für die Mitglieder des FV Juniorensport
1. Art der Mitgliedschaft
Der FV Juniorensport unterscheidet zwischen drei Arten von Mitglieder des Vereins. Zum einen gibt es die Passivmitglieder, zum anderen die Aktivmitglieder und Gönner
2. Mitgliedsdauer
Nach der Eingabe der Mitgliedschaft gilt diese für 1 Jahr. Nach diesem Jahr wird die Mitgliedschaft wieder erneuert. Aktivmitglieder bleiben so lange Teil des FV Juniorensport, bis sie diese Wiederrufen, oder sie nicht den angegeben mindest Aufwand für den FV Juniorensport leisten. Für Passivmitglieder ist die Mitgliedschaft durch den Betrag von 50 CHF für ein Jahr geleistet. Für Gönner werden individuelle Mitgliedslaufzeiten nach persönlichem Kontakt festgelegt
3. Kosten Passivmitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt CHF 50.- pro Mitglied. Die Mitgliedschaftskosten werden Ende Monat nach Vertragsabschluss fällig. Der Link wird erst nach Eingang der Jahresgebühr aufgeschaltet. In den darauf folgenden Jahren wird die Gebühr mit einer Frist von 30 Tagen in Rechnung gestellt.
4. Anmeldung über Webseite
Anmeldungen über die Website sind rechtlich bindend. Es gilt das Widerrufsrecht
5. Kündigungsfrist
Es besteht keine Kündigungsfrist für Passivmitglieder. Aktivmitglieder können jeder Zeit aus dem FV Juniorensport austretten
6. Beitritt
Das Beitrittsformular kann direkt beim FV Juniorensport oder Online auf www.fvjuniorensport.ch ausgefüllt werden.
7. Gerichtsstand
Es gilt das Schweizerische Obligationsrecht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des FV Juniorensport